Waldkalkung in Rheinland-Pfalz – Nachhaltige Waldnutzung mit Strategie
Rheinland-Pfalz setzt aufgrund positiver Erfahrungen auch weiterhin auf Bodenschutzkalkungen im Wald. Allerdings werden der Umfang der Kalkungsmaßnahmen und deren finanzielle Förderung teilweise unterschiedlich bewertet. Bei der Entscheidung soll künftig ein neues Entscheidungsunterstützungssystem helfen, mit dem in Zukunft diejenigen Regionen ausgewählt werden sollen, in denen Kalkungen stattfinden und somit Fördermittel beantragt werden können.
Bei der kommenden Landtagswahl in Rheinland-Pfalz geht es um viel. Auch um entscheidende Weichenstellungen in der Forstwirtschaft, nämlich über die Art und Weise einer zukunftsfähigen nachhaltigen Forstwirtschaft und damit auch um den Sinn, Zweck und die Quantität von Bodenschutzkalkungen im Wald. Die CDU als bisherige Oppositionspartei vertritt nicht überraschend einen Kurs, der in einigen Punkten erheblich von der Politik der rot-grünen Landesregierung, mit ihrem Akzent auf Flächenstilllegungen und der deutlichen Reduzierung von Waldkalkungen, abweicht. Wie groß diese Abweichungen sind, davon bekam die Öffentlichkeit im Dezember auf der Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes in Boppard einen guten Eindruck. Dort sagte Christine Schneider, die Vorsitzende des Landtagsausschusses für Landwirtschaft und Forsten: „Die rot-grüne Landesregierung gefährdet das Markenzeichen der nachhaltigen Forstwirtschaft mit Mittelkürzungen für die Kalkung der Wälder zum Schutz gegen Umweltschäden und der Stilllegung weiterer Flächen für die Forstwirtschaft. Unsere Wälder sind Voraussetzung für eine gesunde Landschaft und Umwelt und bilden die wirtschaftliche Grundlage für die ländlichen Räume in Rheinland-Pfalz. Beides gegeneinander auszuspielen schadet unserem Land.“ Und der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Billen, fügte hinzu: „Rot-Grün hat die Balance zwischen Ökologie und Ökonomie verloren. Besonders grüne Politik wird immer widersprüchlicher. Man kann nicht auf der einen Seite die vermehrte Nutzung nachwachsender Rohstoffe fordern und auf der anderen Seite die Flächen für Forstwirtschaft immer mehr einschränken. Der vorgelegte Haushalt von Rot-Grün schnürt der grünen Lunge unseres Landes sprichwörtlich die Luft ab.“ Beide forderten unter anderem eine Rücknahme der Mittelkürzungen für Waldkalkungen.
Nach Stand der Dinge wird die Landtagswahl im März aber keinen klaren Sieger hervorbringen und damit werden vermutlich Kompromisse zwischen beiden Lagern unumgänglich sein. Wie auch immer diese aussehen mögen, eines ist bereits jetzt schon klar: Die Experten in der Landesforstverwaltung befürworten einerseits ganz entschieden die Aufrechterhaltung der Kalkungsmaßnahmen. Andererseits aber lehnen sie eine Intensivierung und Ausweitung der Kalkungen ebenfalls ab.
Stand der Forschung
Das Kalkungsprogramm, welches die Forstverwaltungen in Rheinland-Pfalz seit Mitte der 1980er Jahre durchführen, wird bis heute durch umfangreiche Versuchsreihen zur Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und zur Erfassung potenziell auftretender unerwünschter Nebenwirkungen begleitet. Seit 1989 wird auf drei Versuchsanlagen auf unterschiedlichen Böden im Hunsrück, in der Eifel und dem Pfälzerwald geforscht, wobei gekalkte mit nicht gekalkten Arealen verglichen werden. Das Fazit von Dr. Joachim Block von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAFW) nach 25 Jahren Forschung: „Auf den gekalkten Parzellen ist die Bodenversauerung über viele Jahre gestoppt und die Ernährung der Bäume mit Calcium und Magnesium langfristig verbessert.“ Reicht für eine Revitalisierung der Böden nicht einfach die weitere Drosselung der Schadstoffbelastung aus der Luft? Hierzu hat Block eine klare Meinung: „Auch wenn die Einträge aus der Schwefeldioxidemission und die hiermit verbundenen Säurebelastungen inzwischen deutlich gesunken sind, schreitet die Bodenversauerung – ohne Kalkung – auf der Mehrzahl der Waldstandorte in Rheinland-Pfalz fort. Das liegt an den nach wie vor hohen Stickstoffeinträgen und zum Teil auch an Altlasten, deren Abbau mit Bodenversauerung einhergeht.“ Auf den untersuchten gekalkten Versuchsflächen seien die Ergebnisse ausnahmslos sehr positiv. Beispiel: Im Forstamt Birkenfeld (Hunsrück) liegen Parzellen mit vor sieben Jahren angepflanzten Buchen unter Fichten. Die eine Parzelle wurde mit unterschiedlichen Dosierungen gekalkt, die andere blieb ungekalkt. Block: „Auch für den Laien ist der Unterschied überaus deutlich zu sehen: auf der ungekalkten Parzelle hohe Ausfälle und kümmerlicher Wuchs der Buchen, auf den gekalkten Parzellen dagegen wüchsige, zum Teil mannshohe Buchen.“
GAK-Förderungen wieder möglich
Zunächst die gute Nachricht. Seit letztem Frühherbst steht fest, dass die Europäische Union (EU) für Bodenschutzkalkungen zumindest bis 2020 wieder Geld bewilligt. Im August 2015 hat die EU-Kommission nämlich die staatlichen Beihilfen zur „Gemeinschaftsaufgabe GAK – Förderbereich Forsten“ für die Förderperiode 2015 bis 2020 genehmigt. Davon profitieren alle Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz, ganz besonders aber die privaten Waldeigentümer, denn sie können bis zu 100 Prozent der Kalkungskosten erstattet bekommen. Aber was sind die Voraussetzungen, um seine Bodenschutzkalkung durch die GAK-Maßnahme gefördert zu bekommen? Ganz allgemein sind diese förderfähig, wenn durch sie strukturelle Verbesserungen der Bodenstreu, des Bodens oder des Nährstoffhaushaltes und damit einhergehend auch eine Verbesserung der gesamten Bestandvitalität erwartet werden können. Die Höhe der Zuwendung für Waldkalkungen beträgt üblicherweise bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Die Maximalförderung beläuft sich aber auf 400 Euro pro Hektar Waldfläche. Bei privaten Waldbesitzern können aber bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet werden, wenn diese nachweisen können, dass sie in dem jeweiligen Kalkungsgebiet nicht mehr als 30 Hektar Wald besitzen. Eine Fläche, die bereits gekalkt wurde, ist erst nach weiteren zehn Jahren erneut förderfähig.
Die Förderung der Waldkalkung muss schriftlich beantragt werden. Dazu sind Unterlagen wie aktuelle Bodenuntersuchungsergebnisse und eine gutachterliche Stellungnahme, welche den Sinn und Zweck der geplanten Maßnahme bestätigt, unbedingt mit einzureichen. Somit können Waldkalkungen auch erst dann begonnen werden, wenn von der zuständigen Behörde ein positiver Bescheid vorliegt. Als Maßnahmenbeginn wird amtlich der Zeitpunkt benannt, an dem der Antragsteller einen Liefer- und Leistungsvertrag, also eine Auftragsvergabe, unterzeichnet hat – nicht jedoch bereits das Einholen von Angeboten.
Die beschriebenen Fakten gelten im gesamten Bundesgebiet. Die Förderprogramme und -richtlinien der Bundesländer unterscheiden sich aber auch bei den Bedingungen für die Waldkalkungen in einigen Details. In Rheinland-Pfalz, traditionell in vielen seiner Regionen einem Land der Realteilungen der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen, wurde die regionalen Bedingungen entsprechend berücksichtigt. Daher gilt, dass in Gemarkungen mit kleinteiliger Gemengelage, auch Kalkungen von Waldflächen der Kommunen oder größeren Waldbesitzer gefördert werden können, wenn damit die gemeinsame Durchführung der Maßnahme in der Praxis erleichtert wird. Dabei dürfen die Anteile dieser Großwaldbesitzer aber nicht mehr als 20 Prozent der gesamten von der Maßnahme betroffenen Kalkungsfläche ausmachen.
Zukunftsperspektiven
Entgegen manchen Gerüchten ist ein kompletter Verzicht auf Bodenschutzkalkungen von Seiten der aktuellen Landesregierung Rheinland-Pfalz auch in der näheren Zukunft nicht vorgesehen. Zurzeit wird durch die Forstverwaltung sogar ein neues Konzept für ein „Entscheidungsunterstützungssystem“ erarbeitet, das auf einer dem neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechenden Nährstoffbilanzierung, einer Säurebelastungskalkulation und dem Abgleich mit den Vorräten basischer Nährstoffe im Boden beruht und auch neueste Auswertungen der Langzeit-Kalkungsversuche berücksichtigt. Dr. Block ist überzeugt:„Ich bin zuversichtlich, dass, sobald unser neues Konzept und die entsprechende aktualisierte Planung der zu kalkenden Flächen vorliegt, die Bodenschutzkalkung auf den dann als versauerungsgefährdet ausgewiesenen Standorten im erforderlichen Umfang fortgeführt werden wird.“
Die Befunde der Kalkungsversuche sind als Mitteilungsband der FAWF auf der organisationseigenen Webseite verfügbar gemacht. Aus den Befunden ist ersichtlich, dass die Kalkung weiterhin notwendig ist. Allerdings stellt sie auch fest, dass sich die Säurebelastung vor allem durch die drastische Reduktion der SO2-Emission (-93% seit 1980) deutlich vermindert hat. Die Überarbeitung des FAWF-Kalkungskonzepts ist noch nicht abgeschlossen, da hierzu noch die häufig nicht digital vorliegenden Daten von mehr als 2500 in den letzten 30 Jahren chemisch analysierten Bodenprofilen aufbereitet werden müssen. Es ist jedoch zu vermuten, dass das Konzept, trotz der Forderung nach Aufrechterhaltung der Kalkungen und trotz der äußerst positiven Befunde der Kalkungsversuche, keine Ausweitung der Kalkungen und schon gar keine Reduzierung der zeitlichen Abstände von Waldkalkungen empfehlen wird. Im Gegenteil: Unter anderem mit dem Verweis auf den sehr hohen Rückgang der industriellen Säurebelastung, erachtet es eine Ausweitung der zeitlichen Abstände von Kalkungen von heute zehn Jahren auf – je nach Standort – alle 20 bis 40 Jahre als ausreichend. Dabei wird weiterhin eine Ausbringung von drei Tonnen Kalk pro Hektar empfohlen. Das auf dem Kalkungskonzept basierende Entscheidungsunterstützungssystem wird entscheiden, so das rheinland-pfälzische Umweltministerium, auf welchen Flächen gekalkt werden kann und wo daher Fördermittel beantragt werden können. Wie sieht die unmittelbare Zukunft aus, vor allem hinsichtlich der Fördermittel?
Im Landeshaushalt 2016 sind nur für rund 1.000 Hektar Wald Mittel zur Bodenschutzkalkung angemeldet worden. Diese Mittel stammen weitgehend aus der GAK-Förderung. Zudem nimmt das Land Rheinland-Pfalz neben anderen Bundesländern an dem Modellprojekt des Bundes zur „Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Nährstoffversorgung und Gesunderhaltung von Wäldern“ teil. Im Rahmen dieses bis 2017 dauernden Projekts werden zusätzlich jährlich rund 400 Hektar gekalkt.
Autor: Dr. Reinhard Müller