Fördermöglichkeiten

Informationen der einzelnen Bundesländern über Fördermöglichkeiten, Richtlinien und Merkblätter zur Wald- und Bodenschutzkalkung im Verlauf der Seite

Förderung für Waldbesitzer

  • Die meisten Bundesländer unterstützen private und kommunale Waldbesitzer bei Verbesserungsmaßnahmen – mit Mitteln von Bund und EU.
  • Zentrales Instrument: Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK).
  • Ziel: wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung und Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes.
  • Gefördert werden u. a.:
    • Waldumbau
    • Bau und Erhaltung von Waldwegen
    • Naturnahe Waldbewirtschaftung, inkl. Bodenschutzkalkungen
  • Antragstellung: bei den zuständigen Landesforsten / Forstämtern.
  • Förderberechtigt: Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstliche Zusammenschlüsse.
  • Viele Landesforsten bieten zudem persönliche Beratung

Hier zur Website des Bundesministeriums mit dem gesamten Artikel

  • Status: Alle Mittel sind derzeit ausgeschöpft, neue Erstanträge sind aktuell nicht möglich
  • Voraussetzungen: Förderung für private und kommunale Waldbesitzende sowie Forstbetriebsgemeinschaften
  • Verpflichtung, je nach Betriebsgröße 11 bzw. 12 Kriterien über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Nachweis durch ein speziell entwickeltes Zertifizierungssystem
  • Inhalt: Unterstützung zusätzlicher Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen (z. B. Förderung von Mischwäldern, Totholzanteil, Verzicht auf Kahlschläge)
  • Ziel: Entwicklung klimaresilienter, produktiver Wälder und Umsetzung des Koalitionsvertrags

Hier zur PDF

Kurzfassung der 12 Kritierien:

  1. Vorausverjüngung: Frühzeitige Natur- oder Kunstverjüngung (5–7 Jahre vor Nutzung).
  2. Naturverjüngung vorrangig: Heimische, klimaresiliente Baumarten natürlich einbringen.
  3. Kunstverjüngung: Nur mit aktuellen Baumartenempfehlungen, überwiegend heimische Arten.
  4. Sukzession: Kleine Störungen natürlich entwickeln lassen (Pionierarten, Vorwälder).
  5. Baumartenvielfalt: Klimaresiliente, standortheimische Mischbaumarten fördern.
  6. Keine Kahlschläge: Nur Sanitärhiebe erlaubt; mind. 10 % Derbholzmasse als Totholz belassen.
  7. Mehr Totholz: Stehend, liegend, verschiedene Dimensionen/Zersetzungsgrade, auch Hochstümpfe.
  8. Habitatbäume: Mindestens 5 pro Hektar erhalten/ausweisen, spätestens 2 Jahre nach Antrag.
  9. Rückegassen: Abstände mind. 30 m, auf empfindlichen Böden 40 m.
  10. Keine Düngung/Pflanzenschutzmittel: Ausnahme nur zur Schädlingsabwehr am Polter.
  11. Wasserrückhaltung: Keine Entwässerung; bestehende Drainagen innerhalb 5 Jahren zurückbauen.
  12. Natürliche Waldentwicklung: 5 % der Fläche stilllegen (>100 ha Pflicht, ≤100 ha freiwillig), mind. 0,3 ha, 20 Jahre ohne Nutzung.

Weitere Unterlagen zu Fördermöglichkeiten, Richtlinien und Merkblätter auf den Seiten der jeweiligen Bundesländer:

Hessen:
Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in den Privat- und Körperschaftswäldern (landwirtschaft.hessen.de)

Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen (Hessisches Ministerium)

Rheinland-Pfalz:

Förderung der Forstwirtschaft (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Merkblatt für die Gewährung einer Zuwendung zur naturnahen Waldbewirtschaftung –Bodenschutzkalkung-

Saarland:

Förderung des Kommunal- und Privatwaldes (Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz; Thema: Wald und Forstwirtschaft)

Baden-Württemberg:
Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen (Agrarpolitik & Förderung B-W)

Leitfaden zur Bodenschutzkalkung im Wald, Baden-Württemberg (Ministerium B-W)

Bayerische Forstverwaltung:
Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR) (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2025) (Bayrische Staatskanzelei)

Brandenburg:
Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLEUV-Forst-RL) (ForstBrandenburg Landesbetrieb)

Thüringen: 

Forst Förderungen (Thüringen Forst)

Sachsen:
Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2020) (sachsen.de)

Leitfaden zur Forstlichen Bodenschutzkalkung in Sachsen (sachsen.de)

Richtlinie LEADER 2023-2027 für den ländlichen Raum im Freistadt Sachsen (sachsen.de)

Nordrhein-Westfahlen:
Förderangebote für den Waldbesitz (Landesbetrieb Wald und Holz NRW)

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald (Ministerium NRW)

Niedersachsen:
Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Wald (Ministerium Niedersachsen)

Merkblatt zur Bodenschutzkalkungen in Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt:

Förderungen im Forstbereich (Ministerium Sachsen-Anhalt)

Unterlagen zur Bodenschutzkalkung in Sachsen-Anhalt

Merkblatt zur Bodenschutzkalkungen in Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt

Mecklenburg-Vorpommern:

Förderungen forstwirtschaftliche Maßnahmen (Landesforst MV)

Schleswig-Holstein:

Förderungen forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Landesbetrieb S-H)

Forschungsergebnisse

Seit Mitte der 1980er-Jahre wird das Kalkungsprogramm von Langzeitversuchen begleitet. Auf drei Standorten (Hunsrück, Eifel, Pfälzerwald) zeigen Vergleiche zwischen gekalkten und ungekalkten Flächen:

  • Gekalkte Flächen: Bodenversauerung gestoppt, bessere Calcium- und Magnesiumversorgung, vitalere Bäume
  • Ungekalkte Flächen: Ausfälle und schlechter Wuchs, z. B. bei Buchenpflanzungen unter Fichten
    Dr. Joachim Block (FAWF): Trotz sinkender Schwefeldioxid-Emissionen schreitet ohne Kalkung die Versauerung aufgrund hoher Stickstoffeinträge weiter fort.

Förderung (GAK)

  • Seit 2015 wieder möglich, EU-bewilligt bis 2020
  • Förderhöhe: meist bis 90 % der Kosten (max. 400 €/ha)
  • Für kleine Privatwaldbesitzer (<30 ha) bis zu 100 % Förderung
  • Voraussetzung: Bodenuntersuchung und fachliche Stellungnahme
  • Erneute Förderung derselben Fläche erst nach 10 Jahren

Zukunftsperspektiven

  • Neues Konzept der FAWF mit Bilanzierung von Nährstoffen, Säurebelastung und Langzeitdaten in Arbeit
  • Voraussichtlich: Verlängerung der Kalkungsintervalle auf 20–40 Jahre (statt bisher 10 Jahre), je nach Standort
  • Empfohlene Menge bleibt: 3 t Kalk/ha
  • Landeshaushalt 2016: Mittel für ca. 1.000 ha (GAK), zusätzlich 400 ha jährlich im Bundesmodellprojekt „Nachhaltige Nährstoffversorgung und Gesunderhaltung von Wäldern“