Fördermöglichkeiten
Informationen der einzelnen Bundesländern über Fördermöglichkeiten, Richtlinien und Merkblätter zur Wald- und Bodenschutzkalkung im Verlauf der Seite
Förderung für Waldbesitzer
- Die meisten Bundesländer unterstützen private und kommunale Waldbesitzer bei Verbesserungsmaßnahmen – mit Mitteln von Bund und EU.
- Zentrales Instrument: Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK).
- Ziel: wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung und Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes.
- Gefördert werden u. a.:
- Waldumbau
- Bau und Erhaltung von Waldwegen
- Naturnahe Waldbewirtschaftung, inkl. Bodenschutzkalkungen
- Antragstellung: bei den zuständigen Landesforsten / Forstämtern.
- Förderberechtigt: Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstliche Zusammenschlüsse.
- Viele Landesforsten bieten zudem persönliche Beratung
Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement
Hier zur Website des Bundesministeriums mit dem gesamten Artikel
- Status: Alle Mittel sind derzeit ausgeschöpft, neue Erstanträge sind aktuell nicht möglich
- Voraussetzungen: Förderung für private und kommunale Waldbesitzende sowie Forstbetriebsgemeinschaften
- Verpflichtung, je nach Betriebsgröße 11 bzw. 12 Kriterien über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Nachweis durch ein speziell entwickeltes Zertifizierungssystem
- Inhalt: Unterstützung zusätzlicher Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen (z. B. Förderung von Mischwäldern, Totholzanteil, Verzicht auf Kahlschläge)
- Ziel: Entwicklung klimaresilienter, produktiver Wälder und Umsetzung des Koalitionsvertrags
12 Kriterien des Klimaangepassten Waldmanagements
Kurzfassung der 12 Kritierien:
- Vorausverjüngung: Frühzeitige Natur- oder Kunstverjüngung (5–7 Jahre vor Nutzung).
- Naturverjüngung vorrangig: Heimische, klimaresiliente Baumarten natürlich einbringen.
- Kunstverjüngung: Nur mit aktuellen Baumartenempfehlungen, überwiegend heimische Arten.
- Sukzession: Kleine Störungen natürlich entwickeln lassen (Pionierarten, Vorwälder).
- Baumartenvielfalt: Klimaresiliente, standortheimische Mischbaumarten fördern.
- Keine Kahlschläge: Nur Sanitärhiebe erlaubt; mind. 10 % Derbholzmasse als Totholz belassen.
- Mehr Totholz: Stehend, liegend, verschiedene Dimensionen/Zersetzungsgrade, auch Hochstümpfe.
- Habitatbäume: Mindestens 5 pro Hektar erhalten/ausweisen, spätestens 2 Jahre nach Antrag.
- Rückegassen: Abstände mind. 30 m, auf empfindlichen Böden 40 m.
- Keine Düngung/Pflanzenschutzmittel: Ausnahme nur zur Schädlingsabwehr am Polter.
- Wasserrückhaltung: Keine Entwässerung; bestehende Drainagen innerhalb 5 Jahren zurückbauen.
- Natürliche Waldentwicklung: 5 % der Fläche stilllegen (>100 ha Pflicht, ≤100 ha freiwillig), mind. 0,3 ha, 20 Jahre ohne Nutzung.
Weitere Unterlagen zu Fördermöglichkeiten, Richtlinien und Merkblätter auf den Seiten der jeweiligen Bundesländer:
Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen (Hessisches Ministerium)
Rheinland-Pfalz:
Förderung der Forstwirtschaft (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Merkblatt für die Gewährung einer Zuwendung zur naturnahen Waldbewirtschaftung –Bodenschutzkalkung-
Saarland:
Baden-Württemberg:
Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen (Agrarpolitik & Förderung B-W)
Leitfaden zur Bodenschutzkalkung im Wald, Baden-Württemberg (Ministerium B-W)
Bayerische Forstverwaltung:
Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR) (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Brandenburg:
Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLEUV-Forst-RL) (ForstBrandenburg Landesbetrieb)
Thüringen:
Forst Förderungen (Thüringen Forst)
Sachsen:
Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2020) (sachsen.de)
Leitfaden zur Forstlichen Bodenschutzkalkung in Sachsen (sachsen.de)
Richtlinie LEADER 2023-2027 für den ländlichen Raum im Freistadt Sachsen (sachsen.de)
Nordrhein-Westfahlen:
Förderangebote für den Waldbesitz (Landesbetrieb Wald und Holz NRW)
Niedersachsen:
Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Wald (Ministerium Niedersachsen)
Merkblatt zur Bodenschutzkalkungen in Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt:
Förderungen im Forstbereich (Ministerium Sachsen-Anhalt)
Unterlagen zur Bodenschutzkalkung in Sachsen-Anhalt
Merkblatt zur Bodenschutzkalkungen in Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt
Mecklenburg-Vorpommern:
Förderungen forstwirtschaftliche Maßnahmen (Landesforst MV)
Schleswig-Holstein:
Förderungen forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Landesbetrieb S-H)
Forschungsergebnisse
Seit Mitte der 1980er-Jahre wird das Kalkungsprogramm von Langzeitversuchen begleitet. Auf drei Standorten (Hunsrück, Eifel, Pfälzerwald) zeigen Vergleiche zwischen gekalkten und ungekalkten Flächen:
- Gekalkte Flächen: Bodenversauerung gestoppt, bessere Calcium- und Magnesiumversorgung, vitalere Bäume
- Ungekalkte Flächen: Ausfälle und schlechter Wuchs, z. B. bei Buchenpflanzungen unter Fichten
Dr. Joachim Block (FAWF): Trotz sinkender Schwefeldioxid-Emissionen schreitet ohne Kalkung die Versauerung aufgrund hoher Stickstoffeinträge weiter fort.
Förderung (GAK)
- Seit 2015 wieder möglich, EU-bewilligt bis 2020
- Förderhöhe: meist bis 90 % der Kosten (max. 400 €/ha)
- Für kleine Privatwaldbesitzer (<30 ha) bis zu 100 % Förderung
- Voraussetzung: Bodenuntersuchung und fachliche Stellungnahme
- Erneute Förderung derselben Fläche erst nach 10 Jahren
Zukunftsperspektiven
- Neues Konzept der FAWF mit Bilanzierung von Nährstoffen, Säurebelastung und Langzeitdaten in Arbeit
- Voraussichtlich: Verlängerung der Kalkungsintervalle auf 20–40 Jahre (statt bisher 10 Jahre), je nach Standort
- Empfohlene Menge bleibt: 3 t Kalk/ha
- Landeshaushalt 2016: Mittel für ca. 1.000 ha (GAK), zusätzlich 400 ha jährlich im Bundesmodellprojekt „Nachhaltige Nährstoffversorgung und Gesunderhaltung von Wäldern“