EU Soil Monitoring Directive verabschiedet – Die Bodengesundheits-Richtlinie muss national in den nächsten 3 Jahren umgesetzt werden

Köln, 30.10.2025

Der Rat und das Parlament haben die EU-Bodengesundheits-Richtlinie am 29.09.25 bzw. am 23.10.25 offiziell verabschiedet. Dieses erste Gesetz zum Thema Böden wird einen EU-weiten Rahmen für die Bewertung und Überwachung der Bodengesundheit schaffen. Obwohl sein Inhalt abgeschwächt wurde, bleibt es ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Bodengesundheit und wurde von einer großen Mehrheit der Mitgliedstaaten und der Mitglieder des Europäischen Parlaments gebilligt. 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird der Text in Kraft treten. National haben die Mitgliedsstaaten nun 3 Jahre Zeit die Richtlinie umzusetzen.

Inwiefern betrifft dies konkret die Bodenversauerung?

Art. 10 “Sustainable Soil Management practices” wurde entfernt. In Annex (Part C: soil descriptors without criteria) wird die Versauerung und der pH-Wert beschrieben.

Die Kalkung wird allerdings nicht direkt als Management Praxis hervorgehoben.

Auf nationaler Ebene müssen Parameter wie pH-Wert allerdings gemonitort werden, womit die Bodenversauerung weiterhin ein Thema sein wird.

Details finden Sie auf der Seite des EU-Parlament.

Die Relevanz einer standortgerechten Kalkversorgung im Rahmen der Bodenversauerung wurde bereits im Positionspapier zum Soil Monitoring Law beschrieben: https://waldkalkung.com/2022/11/23/guenstige-ph-werte-fuer-fruchtbare-ackerboeden/

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