Fördermöglichkeiten für Waldkalkung – Zuschüsse, Richtlinien & Anträge

Informationen der einzelnen Bundesländern über Fördermöglichkeiten, Richtlinien und Merkblätter zur Wald- und Bodenschutzkalkung im Verlauf der Seite

Förderung für Waldbesitzer

  • Die meisten Bundesländer unterstützen private und kommunale Waldbesitzer bei Verbesserungsmaßnahmen – mit Mitteln von Bund und EU.
  • Zentrales Instrument: Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK).
  • Ziel: wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung und Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes.
  • Gefördert werden u. a.:
    • Waldumbau
    • Bau und Erhaltung von Waldwegen
    • Naturnahe Waldbewirtschaftung, inkl. Bodenschutzkalkungen
  • Antragstellung: bei den zuständigen Landesforsten / Forstämtern.
  • Förderberechtigt: Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstliche Zusammenschlüsse.
  • Viele Landesforsten bieten zudem persönliche Beratung

Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements

Hier zur Website des Bundesministeriums mit dem gesamten Artikel

  • Status: Alle Mittel sind derzeit ausgeschöpft, neue Erstanträge sind aktuell nicht möglich
  • Voraussetzungen: Förderung für private und kommunale Waldbesitzende sowie Forstbetriebsgemeinschaften
  • Verpflichtung, je nach Betriebsgröße 11 bzw. 12 Kriterien über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Nachweis durch ein speziell entwickeltes Zertifizierungssystem
  • Inhalt: Unterstützung zusätzlicher Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen (z. B. Förderung von Mischwäldern, Totholzanteil, Verzicht auf Kahlschläge)
  • Ziel: Entwicklung klimaresilienter, produktiver Wälder und Umsetzung des Koalitionsvertrags

Hier zur PDF

Kurzfassung der 12 Kritierien:

  1. Vorausverjüngung: Frühzeitige Natur- oder Kunstverjüngung (5–7 Jahre vor Nutzung).
  2. Naturverjüngung vorrangig: Heimische, klimaresiliente Baumarten natürlich einbringen.
  3. Kunstverjüngung: Nur mit aktuellen Baumartenempfehlungen, überwiegend heimische Arten.
  4. Sukzession: Kleine Störungen natürlich entwickeln lassen (Pionierarten, Vorwälder).
  5. Baumartenvielfalt: Klimaresiliente, standortheimische Mischbaumarten fördern.
  6. Keine Kahlschläge: Nur Sanitärhiebe erlaubt; mind. 10 % Derbholzmasse als Totholz belassen.
  7. Mehr Totholz: Stehend, liegend, verschiedene Dimensionen/Zersetzungsgrade, auch Hochstümpfe.
  8. Habitatbäume: Mindestens 5 pro Hektar erhalten/ausweisen, spätestens 2 Jahre nach Antrag.
  9. Rückegassen: Abstände mind. 30 m, auf empfindlichen Böden 40 m.
  10. Keine Düngung/Pflanzenschutzmittel: Ausnahme nur zur Schädlingsabwehr am Polter.
  11. Wasserrückhaltung: Keine Entwässerung; bestehende Drainagen innerhalb 5 Jahren zurückbauen.
  12. Natürliche Waldentwicklung: 5 % der Fläche stilllegen (>100 ha Pflicht, ≤100 ha freiwillig), mind. 0,3 ha, 20 Jahre ohne Nutzung.

Weitere Unterlagen zu Fördermöglichkeiten, Richtlinien und Merkblätter auf den Seiten der jeweiligen Bundesländer:

Förderungen und Richtlinien Hessen:
Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in den Privat- und Körperschaftswäldern (landwirtschaft.hessen.de)

Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen (Hessisches Ministerium)

Förderungen und Richtlinien Rheinland-Pfalz:

Förderung der Forstwirtschaft (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Merkblatt für die Gewährung einer Zuwendung zur naturnahen Waldbewirtschaftung –Bodenschutzkalkung-

Förderungen und Richtlinien Saarland:

Förderung des Kommunal- und Privatwaldes (Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz; Thema: Wald und Forstwirtschaft)

Förderungen und Richtlinien Baden-Württemberg:
Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen (Agrarpolitik & Förderung B-W)

Leitfaden zur Bodenschutzkalkung im Wald, Baden-Württemberg (Ministerium B-W)

Förderungen und Richtlinien Bayerische Forstverwaltung:
Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR) (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2025) (Bayrische Staatskanzelei)

Förderungen und Richtlinien Brandenburg:
Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLEUV-Forst-RL) (ForstBrandenburg Landesbetrieb)

Förderungen und Richtlinien Thüringen: 

Forst Förderungen (Thüringen Forst)

Förderungen und Richtlinien Sachsen:
Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2020) (sachsen.de)

Leitfaden zur Forstlichen Bodenschutzkalkung in Sachsen (sachsen.de)

Richtlinie LEADER 2023-2027 für den ländlichen Raum im Freistadt Sachsen (sachsen.de)

Förderungen und Richtlinien Nordrhein-Westfahlen:
Förderangebote für den Waldbesitz (Landesbetrieb Wald und Holz NRW)

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald (Ministerium NRW)

Förderungen und Richtlinien Niedersachsen:
Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Wald (Ministerium Niedersachsen)

Merkblatt zur Bodenschutzkalkungen in Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt

Förderungen und Richtlinien Sachsen-Anhalt:

Förderungen im Forstbereich (Ministerium Sachsen-Anhalt)

Unterlagen zur Bodenschutzkalkung in Sachsen-Anhalt

Merkblatt zur Bodenschutzkalkungen in Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt

Förderungen und Richtlinien Mecklenburg-Vorpommern:

Förderungen forstwirtschaftliche Maßnahmen (Landesforst MV)

Förderungen und Richtlinien Schleswig-Holstein:

Förderungen forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Landesbetrieb S-H)

Forschungsergebnisse

Seit Mitte der 1980er-Jahre wird das Kalkungsprogramm von Langzeitversuchen begleitet. Auf drei Standorten (Hunsrück, Eifel, Pfälzerwald) zeigen Vergleiche zwischen gekalkten und ungekalkten Flächen:

  • Gekalkte Flächen: Bodenversauerung gestoppt, bessere Calcium- und Magnesiumversorgung, vitalere Bäume
  • Ungekalkte Flächen: Ausfälle und schlechter Wuchs, z. B. bei Buchenpflanzungen unter Fichten
    Dr. Joachim Block (FAWF): Trotz sinkender Schwefeldioxid-Emissionen schreitet ohne Kalkung die Versauerung aufgrund hoher Stickstoffeinträge weiter fort.

Förderung (GAK)

  • Seit 2015 wieder möglich, EU-bewilligt bis 2020
  • Förderhöhe: meist bis 90 % der Kosten (max. 400 €/ha)
  • Für kleine Privatwaldbesitzer (<30 ha) bis zu 100 % Förderung
  • Voraussetzung: Bodenuntersuchung und fachliche Stellungnahme
  • Erneute Förderung derselben Fläche erst nach 10 Jahren

Zukunftsperspektiven

  • Neues Konzept der FAWF mit Bilanzierung von Nährstoffen, Säurebelastung und Langzeitdaten in Arbeit
  • Voraussichtlich: Verlängerung der Kalkungsintervalle auf 20–40 Jahre (statt bisher 10 Jahre), je nach Standort
  • Empfohlene Menge bleibt: 3 t Kalk/ha
  • Landeshaushalt 2016: Mittel für ca. 1.000 ha (GAK), zusätzlich 400 ha jährlich im Bundesmodellprojekt „Nachhaltige Nährstoffversorgung und Gesunderhaltung von Wäldern“